Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026

Hiermit lade ich alle Sportkameradinnen und Sportkameraden zur Jahreshauptversammlung 2026,

für Freitag, den 27. März 2026 um 19:00 Uhr nach Niederthalhausen in die Gaststätte Saal Allendorf,

recht herzlich ein.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Berichte der Abteilungen

8. Beschlussfassung zur Satzungsänderung von § 1, § 2, § 7, § 8, §10 und § 11 der Satzung

9. Neuwahlen des Vorstandes und Kassenprüfern

10. Gäste haben das Wort

11. Verschiedenes und Ehrungen

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Ankündigung: Die Mitgliederbeiträge werden im 3. Quartal 2026 per SEPA‑Lastschrift eingezogen.

Des weiteren ist eine Satzungsgegenüberstellung alt – neu auf unserer Homepage bzw.

beim Vorstand persönlich ab dem 07.03.2026 einzusehen!

gez. Tobias Länger

1. Vorsitzender




Gegenüberstellung Satzung alt – neu

Satzung

§ 1 Name und Sitz  und Geschäftsjahr1.

Der Verein führt den Namen SPORTGEMEINSCHAFTBEE NHAUSEN e.V. und hat seinen Sitz in Beenhausen. Er wurde am 01.04.1977 gegründet.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein hat vornehmlich folgenden Zweck:

Turnen, Sport, Spiel zu pflegen und deren ideellen Charakter zu wahren.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen    aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

4. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Landessportbundes, des

zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden.

5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft 

1. Der Verein führt als Mitglieder

     Ordentliche Mitglieder         

2. Jugendliche Mitglieder

3. Ehrenmitglieder

Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter 1, 2 und 3.

2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.

3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung   des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.

4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens  sechs Wochen  zuvor zu erklären ist;

b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung

der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.

6. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt  nach schriftlich begründetem Antrag eines Mitgliedes durch Beschluss des Vorstandes. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit  zur Stellungnahme zu geben. Beim Ausscheiden aus dem Verein erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 5 Organe des Vereins

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2. die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres statt.

3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich  oder auf dem Vereins üblichen Weg zu erfolgen.

4. Die Tagesordnung soll enthalten:

a) den Bericht des Vorstandes

b) die Entlastung des Vorstandes

c) die Neuwahl des Vorstandes

d) die Wahl von zwei Kassenprüfern

e) Anträge

f) Verschiedenes

5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.

6. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift  aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer  zu unterzeichnen ist.

7. Zur Beschlussfassung ist, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmung der Ziff. 8, die absolute Mehrheit   der anwesenden Mitglieder erforderlich.

8. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Über die  Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

9. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es  erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von 20 % der Mitglieder. Außerordentliche  Versammlungen  stehen die gleichen Befugnisse zu wie den Ordentlichen.

§ 7 Der Vorstand   

.1. Der Vorstand besteht aus:

    dem 1. Vorsitzenden

    dem 2. Vorsitzenden

    dem Schatzmeister

    dem Schriftführer

    bis zu 2 Beisitzern.

Wählbar sind alle weiblichen und männlichen Mitglieder des Vereins.

2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

3. Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind :

der 1. Vorsitzende,

der 2. Vorsitzende und

d er Schatzmeister.

Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.

4. Die Wahl  des Vorstandes, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss, erfolgt  in jeder    zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung.

5. Beim Ausscheiden  von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand selbständig ergänzen.

§ 8  Beiträge

Der Verein erhebt zur Erfüllung  seiner Aufgaben eine Aufnahmegebühr, Beiträge und für  besondere Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt  werden. Mitglieder, die länger als    6 Monate mit ihren  Verpflichtungen im Rückstand sind, verlieren das Recht zur Teilnahme  an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung des Stimmrechts.

§ 9 Ordnungen

1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins.

2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen    der zuständigen Spitzenverbände   für die Mitglieder des Vereins   verbindlich.

3. Die unter 1. und 2. aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 10 Auflösungsbestimmungen

Bei Aufhebung  oder Auflösung   des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Gemeinde Beenhausen (nicht der Großgemeinde Ludwigsau) zu, welche es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Schlussbestimmung

Diese von der Mitgliederversammlung am  11.03.1995 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

                                                                                Satzung

§ 1 Name, Sitz  und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen SPORTGEMEINSCHAFT BEENHAUSEN e.V. und hat seinen Sitz in Beenhausen. Er wurde am 01.04.1977 gegründet.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Verein hat vornehmlich folgenden Zweck:

Tischtennis,Turnen, Sport, Spiel zu pflegen und deren ideellen Charakter zu wahren.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen    aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

4. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Landessportbundes, des

zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden.

5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft 

1. Der Verein führt als Mitglieder

     Ordentliche Mitglieder         

2. Jugendliche Mitglieder

3. Ehrenmitglieder

Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter 1, 2 und 3.

2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.

3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung   des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.

4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens  sechs Wochen  zuvor zu erklären ist;

b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung

der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.

6. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt  nach schriftlich begründetem Antrag eines Mitgliedes durch Beschluss des Vorstandes. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit  zur Stellungnahme zu geben. Beim Ausscheiden aus dem Verein erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 5 Organe des Vereins

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2. die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres statt.

3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich  oder auf dem Vereins üblichen Weg zu erfolgen.

4. Die Tagesordnung soll enthalten:

a) den Bericht des Vorstandes

b) die Entlastung des Vorstandes

c) die Neuwahl des Vorstandes

d) die Wahl von zwei Kassenprüfern

e) Anträge

f) Verschiedenes

5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.

6. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift  aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer  zu unterzeichnen ist.

7. Zur Beschlussfassung ist, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmung der Ziff. 8, die absolute Mehrheit   der anwesenden Mitglieder erforderlich.

8. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Über die  Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

9. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es  erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von 20 % der Mitglieder. Außerordentliche  Versammlungen  stehen die gleichen Befugnisse zu wie den Ordentlichen.

§ 7 Der Vorstand   

Der Gesamtvorstand arbeitet im Sinne des BGB:

1. als geschäftsführender Vorstand, bestehend aus mindestens 3 Personen, maximal aber 5 Personen. Unter den Personen müssen die Ämter des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und des 1. Kassierers vergeben sein. Hiervon sind jeweils Zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins nach § 26 BGB berechtigt.

2. als erweiterter Vorstand, bestehend aus Abteilungsleitern der einzelnen Sparten sowie Beisitzern.

3. Wählbar sind alle Mitglieder des Vereins.

4. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

5. Die Wahl  des Vorstandes, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss, erfolgt  in jeder    zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung.

6. Beim Ausscheiden  von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand selbständig ergänzen.

§ 8  Beiträge

Der Verein erhebt zur Erfüllung  seiner Aufgaben Beiträge und für  besondere Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt  werden. Mitglieder, die länger als    6 Monate mit ihren  Verpflichtungen im Rückstand sind, verlieren das Recht zur Teilnahme  an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung des Stimmrechts.

§ 9 Ordnungen

1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins.

2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen    der zuständigen Spitzenverbände   für die Mitglieder des Vereins   verbindlich.

3. Die unter 1. und 2. aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 10 Auflösungsbestimmungen

Bei Aufhebung  oder Auflösung   des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem Ort Beenhausen (nicht der Großgemeinde Ludwigsau) zu, welche es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Schlussbestimmung

Die geänderte Fassung der Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2026 beschlossen.




Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Hiermit lade ich, alle Sportkameradinnen und Sportkameraden zur Jahreshauptversammlung
für Freitag den 11. April 2025 um 19:30 Uhr nach Niederthalhausen in die Gaststätte Saal Allendorf,
recht herzlich ein.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Berichte der Abteilungen
8. Gäste haben das Wort
9. Verschiedenes

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!

Ankündigung: Die Mitgliederbeiträge werden im 3. Quartal ´25 per SEPA‑Lastschrift eingezogen.

gez. Tobias Länger
1. Vorsitzender




Halbzeitberichte Senioren 2024/25

1. Mannschaft

Unsere 1. Mannschaft ist eine Klasse von der Kreisliga in die Bezirksklasse aufgestiegen. Dieser Klassenunterschied macht es doppelt schwer für die SG. Zum Einen fand die Tischtennisreform (Umstellung von 6er auf 4er Teams) bis in die unterste Klasse statt. Folglich spielen viel bessere Spieler durch die mehr gemeldeten Mannschaften in den unteren Klassen. Zum Anderen musste man auf einen Stammspieler der 1. Mannschaft schon die komplette Vorrunde verzichten. Das hat zur Folge, dass man zur Halbserie auf Platz 10 (Abstiegsplatz) der Bezirksklasse steht.

Teamgeist und Ersatzstellung haben aber trotz allem bei der Ersten prima funktioniert!

2. Mannschaft

Der Hammer schlechthin gelang der 2. Mannschaft dank der Reform. Als Aufsteiger aus der 2. Kreisklasse wäre man in der 1. Kreisklasse gewechselt. Dank der Reform und das dadurch vermehrte Nachrücken, stieg die Zweite zwei Klasse bis in die Kreisliga auf. Hier rangiert man derzeit auf dem 8. Platz. Aus gleichen Gründen wie bei der Ersten war eine bessere Platzierung in der Vorrunde nicht möglich.

3. Mannschaft

Die 3. Mannschaft ist ebenfalls aufgestiegen von der 2. Kreisklasse in die 1. Kreisklasse und belegt

zur Halbserie den 6. Platz der Tabelle. Das gesicherte Mittelfeld sollte auch in der Rückserie verteidigt werden.

4. Mannschaft

Unser Überraschungsteam in der Vorrunde schlechthin. Mit 15:3 Punkten, ungeschlagen, führt die SG 4 die 2. Kreisklasse Gruppe 1 an. Überragend unsere Mädels im hinteren Paarkreuz mit ihren Superbilanzen. Elisa S. mit 16:2 Siegen und Selina S. mit 15:3 Siegen. Auch im Doppel mit 8:1 Siegen liegen sie vorne in der Klasse! Da kann man die Rückrunde gespannt sein, ob man die Führung erfolgreich verteidigen kann.

V.l.n.r.: S. Schmidt, L. Schneider, M. Heer, E. Scheuch

5. Mannschaft

Unsere neu gebildete 5. Mannschaft in der 2. Kreisklasse Gruppe 2 liegt auf dem 8. Platz der Tabelle von 10 Mannschaften. Platz 4 ist nur 4 Punkte entfernt, d.h. hier sind die Teams eng beisammen, so dass in der Rückrunde noch einiges möglich ist.

V.l.n.r. M. Scheuch, H. Horn, M. Brand, R. Serve

Es fehlt: W. Hahn, B. Wüst, K. Flach, F. Schmitt




SG kann auch Lollslauf und Schülervorrunde

Lollslauf

Die Sportgemeinschaft kann auch Lollslauf. Erstmals konnte die SG Beenhausen ein Team von 7 Läufer bzw. Läuferinnen für die 5 Km Mannschaftsstrecke an den Start bringen.

Mit Platz 47 von 74 Mannschaften in einer zeit von 35:09 Minuten konnte man sich doch gleich ins Mittelfeld eingliedern. Sicher geht das auch noch besser, hätte aber auch noch schlechter sein können.

Fazit: Olympische Prinzip voll erreicht, im Mittelfeld und angekommen, das ist entscheidend!

Es freuen sich von links nach rechts hinten: M. Berndt, T. Herbst, L. Mark, E. Scheuch

vorn: M. Schneider, J. Schmitt, M. Scheuch

Schülermannschaften

Unsere 1. Mannschaft ist genial in die Saison 2024/25 gestartet. Mit 9:3 Punkten belegt die SG 1. Schülermannschaft den 2. Platz in der Kreisliga nach der Vorrunde. Lediglich dem ungeschlagenen Herbstmeister vom TTC Lax musste man sich mit 4:6 knapp geschlagen geben. Dafür das einige Spieler ihre erste aktive Saison spielen, einfach eine Spitzenleistung.

Ergebnisse:

Tuspo Breitenbach/H. – SG Beenhausen 1:9

SG Beenhausen – TV Heringen 6:4

TTV Weiterode – SG Beenhausen 5:5

SG Beenhausen – TTC Dreienberg 10:0

TTC Lax II – SG Beenhausen 3:7

SG Beenhausen – TTC Lax 4:6

Der Tabellenführer nach der Vorrunde in der 1. Kreisklasse der Schüler mit 12:0 Punkten heißt SG Beenhausen II. Das Spitzenspiel gegen den vorherigen Tabellenführer vom TTV Aulatal konnte mit 7:3 gewonnen werden. Superleistung unserer SG-Reserve. Das macht stolz, auch auf die Arbeit unserer Betreuer, die nicht unerheblich an der Entwicklung unserer Nachwuchsteams mitwirken. Vielen Dank! Bitte weiter so im 2025.

Ergebnisse:

SG Beenhausen II – TTV Weiterode 9:1

TTC Lüdersdorf II – SG Beenhausen II 1:9

SV Asbach – SG Beenhausen II 4:6

SG Beenhausen II – TTC Landeck 6:4

SG Beenhausen II – TTV Aulatal 7:3

Tuspo Breitenbach/H. – SG Beenhausen

Unsere erfolgreiche 2. Schülermannschaft v.l.n.r.: N. Penner, S. Rohrbach, D.-L. Apel, M. Hammerschmidt

Nun ist bis Januar Spielpause. Daher wünschen wir allen Spieler bzw. Spielerinnen nebst Angehörigen ein frohes, friedvolles Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins Jahr 2025!!!

Das neue Jahr wird dann am 04.01.2025 mit der Vereinsmeisterschaft des Nachwuchses beginnen. Die SG hofft auf rege Teilnahme seiner Spieler und Spielerinnen! Bis dahin…. Euer SG Vorstand und Trainingsteam




Sommerfest, Reform und Saisonvorbereitung

Die Sommerpause im Tischtennissport geht auf die Zielgerade. Langsam aber sicher finden sich wieder mehr Aktive zum gemeinsamen Training ein.

Die Tischtennisreform ist nun bis in die unterste Kreisklasse vollzogen worden. Sie sieht vor, das alle Mannschaften, statt wie bisher mit 6, nur noch mit 4 aktiven Spielern in den Wettkampf um Punkte gehen. Dabei werden alle möglichen 10 Spiele immer durchgespielt (2 Doppel und 8 Einzel).

Diese Reduzierung hat zur Folge, dass mehr Mannschaften gemeldet wurden und der logistische Aufwand dadurch höher ist, was mehr Termine zur Sporthallennutzung fordert.

Eine große Herausforderung, die es für alle Vereine zu meistern gilt.

Durch diese Neustrukturierung hat die SG Beenhausen 5 Seniorenmannschaften und 2 Schülermannschaften aktiv für die Saison 2024/2025 gemeldet. Mit verbunden ist der Reformaufstieg der 1-3 Mannschaft in eine jeweils höhere Spielklasse und wird große Anstrengung der Spieler erfordern, diesem Aufstieg gerecht zu werden.

In folgenden Klassen starten die SG-Senioren:

Beenhausen I in der Bezirksklasse

Beenhausen II in der Kreisliga

Beenhausen III in der 1. Kreisklasse

Beenhausen IV in der 2. Kreisklasse

Beenhausen V in der 2. Kreisklasse

In folgenden Klassen starten die Schüler:

Beenhausen I in der Kreisliga

Beenhausen II in der Kreisklasse

Immer wieder viel Freude und gute Laune herrschte auch in diesem Jahr beim TT-Aktiven Sommerfest in der schönen Schutzhütte von Beenhausen bei herrlichem Sommerwetter.

Traditionell fand das Kleinplattenturnier statt, woraus dieses Jahr das Doppel F. Rhein/ E. Scheuch als Sieger hervorgingen. Zum guten Gelingen des Festes tragen auch immer wieder die kulinarischen Köstlichkeiten in fester und flüssiger Form bei. Herzlichen Dank für die tollen Speisen, die zum perfekten Essen mitgebracht wurden.

Als Saisonvorbereitung steht noch ein Turnier in Kathus an und am 24.08.24 unsere Doppel-VM mit vorherigen Reinigungsarbeiten in und um unseren Austragungsort Besengrundhalle Tann.

Bis auf weiteres…SG Beenhausen




Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

Hiermit lade ich alle Sportkameradinnen und Sportkameraden zur Jahreshauptversammlung 2024, r Freitag, den 01. März 2024, um 19:30 Uhr nach Niederthalhausen in die Gaststätte Saal Allendorf, recht herzlich ein.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Neuwahlen des Vorstandes und Kassenprüfern

8. Berichte der Abteilungen

9. Gäste haben das Wort

10. Verschiedenes

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Ankündigung: Die Mitgliederbeiträge werden nach der JHV per SEPA‑Lastschrift eingezogen.

gez. Tobias Länger

1. Vorsitzender




Kreispokalspiele, Vereinsmeisterschaften und Ortsentscheid Minimeisterschaft!

Kreispokalspiele am 16.12.2023 in Bebra

Für die Kreispokalspiele hatte die SG Beenhausen 4 Mannschaften gemeldet.

Die Schüler J15 kamen in Viertelfinale und trafen dort auf die TG Rotenburg, wenn sie angetreten wären. Das war nicht der Fall, so kam man kampflos mit 4:0 ins Halbfinale. Hier spielten die SG-Junioren gegen Heringen, den späteren Kreispokalsieger, dem man mit 0:4 unterlegen war.

Bei den Senioren hatte die SG ihre 2-4 Mannschaft in der 2. Kreisklasse angemeldet. Leider musste man doch vorzeitig die 4. Mannschaft zurückziehen, so dass die Zweite und Dritte an die Tische gingen. Glück hatten die SG-Teams bei der Auslosung. Mit Freilos für beide Mannschaften musste man erst in den Halbfinals starten. Dabei traf unsere 3. Mannschaft auf den TTC Lax 5. Hier gab es leider nichts zu holen für unsere Spieler, denn mit 0:4 war es deutlich im Ergebnis. Ähnlich deutlich war es im zweiten Halbfinale. Diesmal aber für die SG Beenhausen, weil die Zweite gewann mit 4:1 gegen die Vertretung aus Rotenburg.

So hieß das Finale um den Kreispokal in der 2. Kreisklasse:

TTC Lax 5 gegen SG Beenhausen 2.

Anders als es sicher beide Teams erwartet hatten, war der Spielverlauf. Glatt mit 4:0 Spielen und 12:4 Sätzen behielt die SG die Oberhand und wurde Kreispokalsieger 2023 in der 2. Kreisklasse.

Gleichzeitig hat man damit die Qualifikation für die Bezirkspokalspiele im Februar in Adorf (Kreis Waldeck-Frankenberg), als Vertreter des Kreises Hersfeld-Rotenburg in der 2. Kreisklasse, erreicht! Hierfür viel Glück und Erfolg!!!

 Die Sieger von li. nach re.: T. Herbst, M. Schneider und L. Mark

Vorschau: Vereinsmeisterschaften der SG Beenhausen 2024

Unsere Vereinsmeisterschaften für den Nachwuchs finden am 13.1.24 und für die Senioren am 14.1.24 in der Besengrundhalle Tann statt.

Näheres dazu interne Bekanntgabe.

Vorschau Minimeisterschaften 2024

Am 04.02.24 findet ab 13:00 Uhr der Ortsentscheid der Minimeisterschaften von der SG Beenhausen in der Besengrundhalle Tann statt.




Halbzeitberichte der 3. und 4. Mannschaft!

Ebenfalls wie unsere 2. Mannschaft spielt unsere 3. Mannschaft auch in der 2. Kreisklasse. So gut wie möglich abschneiden in der Klasse ist das Ziel und das klappt bisher sehr gut, steht man doch mit 12:8 Punkten auf Platz 5 der Hinrundentabelle mit nur 1 Punkt Rückstand auf Platz 3. Nur 2 Spielerinnen konnten alle Spiele bestreiten, so das es umso erfreulicher ist, das man so gut da steht. Respekt Dritte, weiter so!

Bilanzen                       Spiele

M. Heer                       3:11

H. Horn                       6:11

M. Brand                     8: 8

E. Scheuch                11: 6

L. Schneider               6: 2

S. Schmidt                  9: 2

Doppel:

Scheuch/Schmidt     3: 7

Horn/Brand               5: 2

Heer/Schneider         2: 0

Vorbereitung zum Spiel SG Beenhausen 4 gegen Beenhausen 3!

Halbzeitbericht der 4. Mannschaft in der 2. Kreisklasse

Zu guter Letzt, als drittes SG-Team im Bunde spielt unsere 4. Mannschaft auch in der 2. Kreisklasse. Hier hat man als Saisonvorgabe das wichtige Ziel „Klassenerhalt“ ausgegeben. Leider ist das zur Halbzeit nicht erreicht worden, aber man hat noch 10 Spiele Zeit das doch noch zu schaffen! Mit 2:18 Punkten rangiert man auf Platz 11, aber mit nur 4 Punkten Rückstand aufs rettende Ufer (Platz 8). Hier wird es wichtig sein gegen die direkten Konkurrenten die besten sechs an die Platten zu bekommen! Alles ist drin, Vollgas!

Bilanzen                Spiele

M. Scheuch           3:12

W. Hahn                1:13

R. Serve                 3: 5

M. Habermann    3: 4

F. Schmitt             3: 5

B. Wüst                 1: 6

J. Hahn                  2: 2

P. Flach                 0: 1

K. Flach                1: 2

S. Fey                   0: 2

Doppel:

Hahn/Serve                  2:4

Scheuch/Habermann 2:3

Schmitt/Hahn              0:3

Wüst/Flach                  2:0

Spielvorbereitung unserer 4. Mannschaft gegen unsere 2. Mannschaft!




Halbzeitberichte der 1. und 2. Mannschaft!

10 Mannschaften beinhaltet die Kreisliga, d.h. 9 Spiele für die SG waren zu absolvieren. Nach Beendigung der Vorrunde steht die SG mit 9:9 Punkten im Mittelfeld. Nach anfänglich gutem Start, wo man die ersten 5 Spiele in Bestbesetzung antreten konnte, hat man die letzten 4 Spiele sehr ersatzgeschwächt durch Krankheit und Verletzungen von Spielern antreten müssen, was Punkte gekostet hat. 14:4 Punkte wären bei kompletter Besetzung in allen Spielen möglich gewesen. Hoffen wir auf gute Besetzung in der Rückrunde, was auch keine Schwächung für die Zweite bedeuten würde. Dann ist auch noch einiges nach oben möglich.

Bilanzen                     Spiele

T. Länger                    9: 5

F. Rhein                      4:10

S. Wolf                        6: 6

M. Beisheim              7: 5

H. Schmidt                 6: 4

J. Serve                       5: 6

Doppel:

Wolf/Schmidt             6:1

Länger/Serve             4:2

Rhein/Beisheim        1:6

Erste Mannschaft beim Auswärtsspiel in Aulatal.

Halbzeitbericht der 2. Mannschaft in der 2. Kreisklasse

12 Mannschaften gingen in der 2. Kreisklasse an den Start, davon als Absteiger aus der 1. Kreisklasse unsere 2. Mannschaft mit den klar definierten Ziel Wiederaufstieg und zurück in die 1. KK! Dieses Ziel hat man auch bisher gut umgesetzt, liegt man mit 18:2 Punkten auf dem 2. Platz, welcher zum Direktaufstieg nach Ende der Saison berechtigt. Lediglich dem Tabellenführer aus Lüdersdorf musste man sich beugen. Großer Vorteil zur Saison 21/22 ist, das man fast alle Spiele in Bestformation bestreiten konnte und das auch für die Rückrunde fest im Visier ist.

Bilanzen                         Spiele

T. Herbst                        14:2

L Mark                              9:4

F. Wettlaufer                   9:0

M. Schneider                   8:3

J. Schmitt                          8:1

M. Berndt                         5:2

Doppel:

Mark/Schneider               8:1

Herbst/Wettlaufer           7:2

Schmitt/Berndt                 5:1

Vorbereitung der Spieler der 2. Mannschaft zum Heimspiel!

Der SG-Vorstand wünscht Euch “ Frohe Weihnachten“ und einen gesunden Rutsch ins Jahr 2024!